Hoffe, Jemand hier zu treffen der sich mit Erbrecht und Verjährungsfristen in Kroatien auskennt.
Mein Vater ist letztes Jahr gestorben und hat mir ein Haus in Kroatien vererbt. Dieses hat er von mehr als 35 Jahren mit meiner Mutter zusammen gebaut. Als die Ehe geschieden wurde, hat sich meine Mutter 1987 per Auszahlung bereit erklärt, auf Ihren Anteil zu verzichten. Jetzt bin ich mir nicht so ganz sicher... Hat sie rechtlich gesehen noch Anspruch auf Ihre Hälfte des Hauses oder nicht? Obwohl sie seit 1987 weder dort gewohnt hat, noch Anschlussgebühren für Wasser, Strom, Gas bezahlt hat, noch sich an Erneuerungsarbeiten ( neue Fenster, Dach, Heizung )finanziell betätigt hat. Gibt es in Kroatien eine Verjährungsfrist, ab wann sie mit oder ohne Nachweis kein Anspruch mehr auf ihre damalige Hälfte des Hauses hat??
Fazit, sie besteht jetzt auf die Hälfte des Hauses, weil es angeblich immer noch ihr gehört...
Herzlichen Dank schon mal im voraus für die Antworten!
Ist denn bei der Auszahlung nichts Schriftliches festgelegt worden? Wenn sie vorher im Grundbuch stand und dann ausgetragen wurde, hat sie sicher keinen Anspruch mehr und du bist dann wohl Alleinerbe, wenn sonst keine Nachkommen vorhanden sind.
Im Grundbuch war bis jetzt nur mein Vater eingetragen, jetzt bin ich es.
Einzahlungsbelege von meinem Vater sind vorhanden, aber leider nicht von meiner Mutter unterzeichnet. Somit bin ich mir nicht ganz sicher, ob die Belege rechtens sind, da sie eben nicht handschriftlich von meiner Mutter unterschrieben wurden..
Wenn deine Mutter nicht im Grundbuch stand und die Ehe bereits vor 25 Jahren geschieden wurde, wüsste ich nicht, welchen Anspruch sie dann heute noch haben könnte. Aber manchmal sind Gesetze ja etwas seltsam und ich bin leider kein Anwalt.
redest du über Ansprüche in Deutschland oder in Kroatien? Deine Eltern sind doch schon länger geschieden? Wenn Du in Kroatien im Grundbuch und Kataster eingetragen bist, gibt es keine weiteren Probleme. Oder gibt es noch andere Kinder, die Ansprüche anmelden? Wo meldet Deine Mutter die Ansprüche an? Vor Gericht, oder nur bei Dir?
Zitat von Vera im Beitrag #4Wenn deine Mutter nicht im Grundbuch stand und die Ehe bereits vor 25 Jahren geschieden wurde, wüsste ich nicht, welchen Anspruch sie dann heute noch haben könnte. Aber manchmal sind Gesetze ja etwas seltsam und ich bin leider kein Anwalt.
Jepp...leider ist in Kroatien alles etwas anders als hier...drum dachte ich vllt liest ein User mein Anliegen hier, der sich mit den Gesetzen in Kroatien auskennt und da paar Infos geben könnte. Für uns alle liegt es hier nahe das es im Grunde eindeutig sein müsste...aber ich bin mir da nicht so sicher?!
@ Perina Das Haus steht in Kroatien, ich bin das einzige Kind und mein Vater hat das Erbe sogar notariell an mich weiter gegeben...
Und sie hegt jetzt Ansprüche per Gericht...weil er mir nur das vererben kann was ihm gehört...und sie der Meinung sei...die eine Hälfte gehört eben immer noch ihr... dumm das es in Kroatien ist und nicht hier...sodas ich gezwungen bin mir einen Anwalt zu nehmen oder eben die eine Hälfte auf sie überschreiben...
Hallo Gabria, Gehe doch mal per Internt in das Grundbuch (zemljishne Knjige ) und schaue unter der entsprechenden cestice des Grundstückes nach wie die Eigentumsverhältnisse sind. Was dort steht ist aus meiner Sicht verbindlich.
"Im Todesfall kann die Erbmasse aufgrund eines Testaments oder des Gesetzes aufgeteilt werden. Wenn es kein Testament gibt, beerben den Erblasser in erster Linie seine Kinder und sein Ehepartner und zwar zu gleichen Teilen. Außerehelich geborene Kinder und ihre Nachkommen haben das gleiche Erbrecht wie eheliche Kinder und deren Nachkommen. Bei Ehescheidung und Annullierung der Ehe erlischt das Erbrecht zwischen den Ehepartnern."
Ich verstehe das Problem nicht. Wenn Du im Grundbuch stehst, dann bist Du Eigentümerin. Und wenn jemand das bezweifelt, dann muss er Dich verklagen. Damit kann er aber nur Erfolg haben, wenn er beweisen kann, dass der Grundbucheintrag rechtswidrig war - und das dürfte kaum möglich sein, denn dann müsste er dem Gericht bzw. dem Grundbuchamt ein rechtswidriges Verfahren nachweisen.
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