Hallo zusammen, habe mir ein Haus auf der Insel krk gekauft ,es war ein Ferienhaus aber ich nutze es nur noch Privat ,von der Gemeinde hier kam jetzt eine Rechnung irgendwie Steuern für Ferienhaus, aber es ist ja eigentlich keins mehr ,weiss jemand wie man das ändern kann,vielen Dank für infos, Achja wohne für immer da.
also zahlen darfst du so oder so, jedoch gehe auf die gemeinde, finanzen und ändere dein status, dann solltest du noch das touristbüro aufsuchen und dich von der vermietung abmelden.
Die Gemeinde möchte vermutlich von dir die Zweitwohnsitzsteuer erheben? Es kann unter Umständen für dich günstiger sein, weiter als "Vermieter" zu agieren und Bettensteuer zahlen, als die Zweitwohnsitzsteuer! Kommt auf die Kapazität (Anzahl Betten) an. Evtl. kannst du bei der Kategorisierung die Anzahl der Betten reduzieren, in dem du bisherige Schlafräume in Wohnräume umwandelst.
@Kawasaki3 guten tag kawa.... du bist ja so etwas von kommunikativ.......rück mal raus und erzähl etwas über deine villa und was möchtest du unternehmen...
@pool ,habe letzter jahr auf insel krk (polje) eine kleine steinvilla gekauft das bis zum kauf vom vorbesitzer ein Ferienhaus für bis zu 6 Personen war,jetzt will ich das haus nur noch privat nutzen und es soll mein erstwohnsitz sein ,anfang dieses jahres bekam ich noch von der hiesigen gemeinde eine ferienhaussteuer waren so um die 350 Euro, meine frage ,kann ich das in zukunft verhindern ?.
Nach kroatischem Recht zahlt man für ein vikendica oder Zweitwohnsitz den regulären Grundsteuersatz. Wer dort als Einwohner mit Ausweis und Hauptwohnsitz gemeldet ist, erhält eine Ermäßigung von 50 %. Man könnte auch sagen: für ein Ferienhaus oder Zweitwohnsitz zahlt man das Doppelte, aber die Kroaten haben das im Gesetz anders 'rum ausgedrückt.
Ich habe zeitweise in Kroatien gearbeitet und hatte dort meinen Hauptwohnsitz (mit 50% Grundsteuerermäßigung). Seitdem ich meinen Hauptwohnsitz wieder in Deutschland habe und meine Hütte in Kukljica als Ferienhaus (= nur für mich privat, nicht als FeWo-Vermieter) nutze, zahle ich den regulären Grundsteuersatz bzw. das Doppelte.
Hast Du schon eine Aufenthaltserlaubnis? Ohne die Erlaubnis, länger als 90 Tage am Stück im Lande sein zu dürfen, kannst Du dort logischerweise keinen Hauptwohnsitz begründen bzw. anmelden.
Und was die "Ferienhaussteuer" betrifft, was meinst Du damit? Falls Du damit die Pauschalsteuer für die Vermieter von Ferienhäusern meinst, die Registrierung als gewerblicher Zimmervermieter kannst Du jederzeit abmelden. Rückwirkend geht das allerdings nicht.
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