erstmal zu mir. Ich bin 40 Jahre alt, bin in Deutschland geboren und bin deutscher Staatsbürger. Meine Wurzeln liegen aber in Kroatien, da meine Mutter Kroatin ist (falls das für die Planung relevant sein sollte). Ich spreche auch beide Sprachen. Ich arbeite freiberuflich in Deutschland, gebe Onlinekurse für Studenten. Nun zieht es mich immer mehr nach Kroatien und vor allem in die Nähe vom Meer. Meine Lebensgefährtin (Arbeitet als Dozentin bei einer deutschen Online Universität, also auch nicht Ortsgebunden) und ich würden gerne einen kleines Gospodarstvo mit zwei, drei Hektar Land kaufen, ein paar Tiere holen (Pferde, Ziegen, Hühner) und dort leben. Gleichzeitig würden wir aber unsere Online Arbeit unverändert fortführen. Ich bin in Deutschland in der PKV, könnte diese aber bis zu 5 Jahre pausieren, falls es nötig ist, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, oder in die Kroatische einzusteigen.
Nun stellt sich die Frage, wie man das am schlauesten anstellt. Es macht vermutlich keinen Sinn, alle 90 Tage auszureisen, um das alles als Tourist abzuhandeln. Seht ihr Probleme darin, einen Privremeni Boravak bekommen zu können? Ich habe ja als Freiberufler keinen klassischen Arbeitsplatz, den ich vorweisen könnte. Ich hab nur meinen Kundenstamm und meine Buchhaltung die zeigt, wie viel ich arbeite und verdiene. Ich brauche und habe dafür in Deutschland noch nicht mal ein Gewerbe, welches ich präsentieren könnte. Sollte ich noch einen Zweitwohnsitz in Deutschland behalten? Habt ihr Tipps, auf die ich selbst in einer Recherche schwer kommen kann?
Der Erwerb landwirtschaftlicher Flächen in Kroatien ist auch nach dem EU-Beitritt für Ausländer nach wie vor nur eingeschränkt bzw. gar nicht möglich. Ob diese Einschränkungen nach 2023 weiterhin gelten, bleibt abzuwarten. Siehe auch https://www.gtai.de/de/trade/kroatien/re...kroatien-262002
Ein Haus zu kaufen ist genau so einfach wie in Deutschland, und für eine Aufenthaltserlaubnis genügen der Nachweis eines gesicherten Einkommens und einer Krankenversicherung. Eine private KV wird jedoch nicht anerkannt. Wenn man nicht gesetzlich versichert ist, muss man in die kroatische KV eintreten.
Zitat von kornatix im Beitrag #2Der Erwerb landwirtschaftlicher Flächen in Kroatien ist auch nach dem EU-Beitritt für Ausländer nach wie vor nur eingeschränkt bzw. gar nicht möglich. Ob diese Einschränkungen nach 2023 weiterhin gelten, bleibt abzuwarten.
Da die Mutter Kroatin ist, dürfte sicherlich eine Domovnica vorliegen, mit der man ohne weiteres die kroatische Staatsbürgerschaft bekommen und die deutsche behalten kann. Dann kann man auch landwirtschaftliche Flächen erwerben.
Ich bin gerade am recherchieren, ob ich auf Basis der Domovnica und Staatsbürgerschaft meiner Mutter auch Anspruch darauf habe (Ich selbst hatte mich, als ich noch jung genug war, nicht um eine Domovnica bemüht. Ich hatte bei Geburt die Jugoslavische Staatsbürgerschaft und musste diese Abtreten, als ich in Deutschland als jugendlicher eingebürgert wurde). Ich lese zwar die Gesetzestexte (auf beiden sprachen, um Missverständnisse zu vermeiden), verstehe die Beamtensprache aber nur bedingt. Ich habe den Eindruck, dass die Staatsbürgerschaft meiner Mutter nur ausreichen würde, wenn mein Vater Staatenlos wäre. Somit bin ich am zweifeln, ob ich berechtigt bin. Gleichzeitig zweifle ich aber auch ein meiner Interpretationsfähigkeit von Gesetzestexten.
Dann kommt dazu, dass ich nicht sicher bin, was in Kroatien als "Bauernhof" gilt. Das Ziel wäre Lika. Dort gibt es einen Haufen alter Grundstücke, auf denen die Menschen damals ein kleines Häuschen hatten und die Möglichkeit geschaffen hatten, einige Tiere zu halten und diese zu versorgen (Weiden, ein kleiner Stall). Ob das schon als Landwirtschaft gilt, habe ich nicht verstanden. Meine Mutter hat selbst so etwas an der Grenze zu Plitvice, was mir aber nicht nah genug am Meer wäre.
Wenn alle Stricke reißen, könnten wir über meine Mutter das Haus kaufen, falls ich keinen Anspruch auf eine Domovnica hätte.
Zitat von flipsy im Beitrag #4Dann kommt dazu, dass ich nicht sicher bin, was in Kroatien als "Bauernhof" gilt.
Das ergibt sich aus dem Grundbuch. Steht da "poljoprivreda" (= Ackerland), hat man als Ausländer (noch) keine Chance. Vielleicht ändert sich das nach 2023, vielleicht auch nicht. Steht da oranica, vrt oder maslinik, kann man diese Grundstücke bis zu einer Größe von 2000 qm kaufen und auch bewirtschaften. Das gilt dann als Gartennutzung und nicht als Landwirtschaft.
Zitat von flipsy im Beitrag #4Ich bin gerade am recherchieren, ob ich auf Basis der Domovnica und Staatsbürgerschaft meiner Mutter auch Anspruch darauf habe (Ich selbst hatte mich, als ich noch jung genug war, nicht um eine Domovnica bemüht. Ich hatte bei Geburt die Jugoslavische Staatsbürgerschaft und musste diese Abtreten, als ich in Deutschland als jugendlicher eingebürgert wurde). Ich lese zwar die Gesetzestexte (auf beiden sprachen, um Missverständnisse zu vermeiden), verstehe die Beamtensprache aber nur bedingt. Ich habe den Eindruck, dass die Staatsbürgerschaft meiner Mutter nur ausreichen würde, wenn mein Vater Staatenlos wäre. Somit bin ich am zweifeln, ob ich berechtigt bin. Gleichzeitig zweifle ich aber auch ein meiner Interpretationsfähigkeit von Gesetzestexten.
ZitatGrundsätzlich gilt, dass bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit die deutsche verloren geht (§§ 17 Abs. 1 Nr. 2, 25 Abs. 1 S. 1 StAG). Entsprechend muss ein Ausländer, der die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt, regelmäßig die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben (§ 10 Abs. 1 Nr. 4). Eine Ausnahme besteht, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz annimmt (§ 25 Abs. 1 Satz 2 StAG) oder wenn bei der Einbürgerung eines Ausländers Gründe für eine Hinnahme von Mehrstaatigkeit gemäß § 12 StAG vorliegen.
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