Hallo und Grüße ins Forum von Robert aus Brandenburg
Seit nunmehr 20 Jahren geht`s für mich jedes Jahr kreuz & quer über den Balkan - So soll es nun auch wieder in diesem Jahr (wenn auch eingeschränkt) passieren.
Hat jemand eine aktuelle Information darüber, ob die Einreise und der Aufenthalt nach/in Kroatien (Großraum Dubrovnik) nach einem Transit durch Bosnien problemlos möglich ist?
Ja. Kannst durch Neum durch . Durch Bosnien weiß ich nicht. Hab im Gesundheitsamt mich erkundigt. Transit ist erlaubt.Wo geht es hin bei dir? Gute Reise .
Bosnien und Montenegro bedeuten in baldiger Zukunft auf jeden Fall Quarantäne bei der Rückkehr und auch keinen Gratis-Test mehr, das ist dir schon klar dabei?
Vllt. drückte ich mich mißverständlich aus.Ich möchte nur soweit als möglich Richtung Montenegro und dazu Bosnien als Transitland (Hrvatska Dubica -> Neum) benutzen.
Zitat von recas im Beitrag #6Da geht . Nur nicht durch Bosnien . Neum geht .
Ich hab nichts dazu gefunden. Nur was EU-Bürger und Bürger von Drittlandsstatten bei der Einreise nach HR angeht. Aber nicht von wo aus. Wo steht das, dass man nicht durch BIH fahren darf.
Das Problem ist sicherlich, dass wir in Zeiten leben, in denen es unvorhergesehene Veränderungen geben kann. Was heute noch problemlos geht, muss es morgen leider nicht.
Weitestgehend klar ist, was bei einer Rückreise aus einem Land mit Reisewarnung passiert. Weit weniger klar ist, was passiert wenn das Land mit Reisewarnung nur im Transit durchfahren wurde. Dazu gehört natürlich auch die entscheidende Frage, ob man dann in Kroatien problemlos wieder einreisen kann, wenn man aus Bosnien kommt. Nicht unberücksichtigt sollte man auch die Auslandsreisekrankenversicherung lassen. Zahlt diese in jedem Fall bei einer Erkrankung? Was ist, wenn man in irgendeinem Land in Quarantäne muss?
Wie gesagt, wenn sich all das für den heutigen Tag eindeutig recherchieren ließe, heißt es noch lange nicht, dass es übermorgen noch genau so ist. Erschwerend kommt hinzu, dass Bosnien Herzegowina kein so typisches Reiseland wie Kroatien oder Spanien ist. Somit halte ich die Gefahr dort für größer, dass man sich um Transitreisende wenig Gedanken macht.
So ist es. Neum sind nur paar Kilometer die man fährt. Die Grenzer wissen ja das man durch Neum muss. Mal abgesehen von der Fähre. Aber weite Strecken durch Bosnien wäre mir zu unsicher .
Zitat von Vera im Beitrag #10Das weiß ich. Aber wo steht es genau, dass man nicht ganz BIH lediglich im Transit befahren darf?
Ich habe jetzt noch mal beim ADAC angerufen. So die Auskunft vom ADAC. Durch Bosnien im Transit ist überall möglich und man muss keinen negativen Test vorweisen.
Der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina hat am 21.08.2020 auf Vorschlag des Sicherheitsministeriums von Bosnien und Herzegowina einen Beschluss zur Änderung des Beschlusses über die Verschreibung zusätzlicher Bedingungen für die Einreise von Ausländern nach Bosnien und Herzegowina erlassen, der es Geschäftsleuten ermöglicht, nach Bosnien und Herzegowina einzureisen, sowie Familien von Verstorbenen, an der Beerdigung teilzunehmen.
Die Entscheidung ermöglicht die Einreise und den Aufenthalt eines Ausländers, der aufgrund geschäftlicher Verpflichtungen nach Bosnien und Herzegowina einreist, vorausgesetzt, er hat ein Einladungsschreiben einer juristischen Person aus Bosnien und Herzegowina, die ihn in Bosnien und Herzegowina anstellt, und eine Bescheinigung über einen negativen Test auf SARS-COB-2-Virus von einem autorisierten Labor. Nicht älter als 48 Stunden ab dem Zeitpunkt der Einreise.
Die Bestimmungen über das Einreiseverbot gemäß Artikel 2 dieses Beschlusses gelten nicht für Bürger von Bosnien und Herzegowina mit doppelter Staatsbürgerschaft. Sie können mit einem von der zuständigen Behörde von Bosnien und Herzegowina ausgestellten Personalausweis unabhängig von der Art der Einreise in ein anderes Land nach Bosnien und Herzegowina einreisen. welche zurückkehren.
Gleichzeitig dürfen Ausländer, nahe Familienangehörige (Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister) des Verstorbenen ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Bosnien und Herzegowina maximal 72 Stunden ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Bosnien und Herzegowina bleiben, ohne die vorgesehene Isolationsdauer zu berücksichtigen Beweise für Tod und Verwandtschaft mit dem Verstorbenen besitzen.
Wie vom Ministerrat erläutert, tritt dieser Beschluss am Tag seiner Annahme in Kraft und wird im "Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina" veröffentlicht.
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